Allgemeine Geschäftsbedingung

Allgemeine Geschäftsbedingung

Reisebedingungen:

Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Bitte lesen Sie diesen und den folgenden Text sorgfältig durch.

 

1. Anmeldung und Bestätigung

Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie Ihre eigene Verpflichtung einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

 

2. Zahlung – Allgemein

Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann der Veranstalter die gemäß Ziff. 5 zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen.

Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 28 Tage vor Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungs-

eingangs). Bei kurzfristigen Buchungen – wenn zwischen Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 28 Tage liegen – ist der Reisepreis in voller Höhe spätestens 10 Tage vor Reisetermin an den Veranstalter zu zahlen (Feststellung des Zahlungseingangs).

 

2.1 Zahlung – Pauschalreise

Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übermittlung des Sicherungsscheines werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.

 

2.2 Zahlung – Linienflug

Bei einem Linienflug wird eine Anzahlung von EUR 100 pro Person verlangt.

Da es sich um keine Pauschalreise handelt, wird kein Sicherungsschein ausgestellt. Der Restbetrag ist spätestens 28 Tage vor Abflug fällig. Bei einer vorzeitigen Flugticketausstellung wird der Kunde unverzüglich unterrichtet und der entsprechende Restbetrag wird sofort fällig.

 

3. Reiseprogramm und Leistungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen im Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.

 

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen), die nach Vertragsschluss notwendigwerden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Flughafengebühren) in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt.

Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.

 

5. Rücktritt

Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und unsere Aufwendungen verlangen.

Bei Flugpauschal-, Bus-, Auto- und Schiffsreisen, Charterflüge aus dem Nur-Flug-Programm, Mietwagenbuchungen, Hotelaufenthalten mit eigener Anreise gilt folgendes:

*bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 %

*bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 25 %

*bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30 %

*bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50 %

*ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 65 %

*bei Nichterscheinen 90 %

6. Umbuchung

Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits.

 

7. Schriftform

Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.

 

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.

 

9. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.

Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

10.Kündigen des Vertrages

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.

 

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten.

Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich.

 

12. Reiseschutz

Bitte beachten Sie, dass die aufgeführten Reisepreise keine Reiserücktrittkosten-Versicherung (RRV) bzw. Mehrkosten-Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss eines Reiseschutzes.

 

13. Ferienwohnungen

bis 45. Tag vor Mietbeginn (Reiseantritt) eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Miet- bzw. Reisepreises pro Wocheneinheit;

ab 44. bis 35. Tag vor Mietbeginn (Reiseantritt) 50 % des Miet- bzw. Reisepreises pro Wocheneinheit;

ab 34. Tag vor Mietbeginn (Reiseantritt) 80 % des Miet- bzw. Reisepreises pro Wocheneinheit;

 

13.1 Linienflüge

bis 22. Tag vor Reisebeginn EUR 50 pro Person

ab 21. Tag vor Reisebeginn oder nach erfolgter Ticketausstellung EUR 200 pro Person (je nach Fluggesellschaft)

 

13.2 Sondertarife / Flug

Sonderflugreisen mit sofortiger Ausstellung haben einen Stornosatz von 100 %.

Es empfiehlt der Abschluss einer Reiserücktrittkosten-Versicherung (RRV).

 

Haftungsausschluss:

Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 – AZ: 312 O 85/98 – hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

 

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